Antidumpingzoll
Zum 07.02.26 von der EU-Kommission auf 79% angepasst
Die EU-Kommission hat mit Wirkung zum 07. Februar 2026 eine Änderung des Antidumpingzollsatzes bekannt gegeben. Er bezieht sich auf „Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- und Küchengebrauch mit Ursprung in China“. Und beträgt jetzt einheitlich 79%. Er soll gegen die massenhafte Einfuhr billigster Ware aus China wirken.
Das betrifft natürlich auch die Veredler von Werbeporzellan, die ihre Weißware ganz oder überwiegend aus China beziehen.
Doch bei uns können Sie sich bei diesem Thema ganz entspannen. Denn wir setzen schon seit Jahrzehnten für Ihre Projekte fast ausschließlich auf Weißware aus der EU und Deutschland – und damit auf Qualität und Nachhaltigkeit.
Nur bei sehr wenigen unserer Weißwarebecher, die wir aus Fernost beziehen, mussten wir die Preise anpassen.
Falls Sie sich für die Hintergründe zum Antidumpingzoll interessieren:
Bereits seit 2013 bestanden Antidumpingmaßnahmen, die im Oktober 2025 verlängert wurden. Sie bezogen sich auf unternehmensspezifische Zollsätze. Diese erwiesen sich aber als undurchführbar und damit als wenig wirksam. Auch der Wirtschaftsverband Cerame-Unie/der European Federation of Ceramic Table and Ornamentalware führte an, dass die bestehenden Maßnahmen nicht mehr ausreichend seien, um das Dumping von Waren aus China unwirksam zu machen. Hintergrund seien eine Steigerung der Produktionskapazitäten in China, eine erhebliche Umstrukturierung des Wirtschaftszweigs und sinkende Ausfuhrpreise. Daraufhin erfolgte die Prüfung und jetzige Anpassung.
Sollten Sie Fragen zum Thema haben, melden Sie sich bitte bei uns:
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