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HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ

 

Liebe Kundin. Lieber Kunde.
Liebe Mitarbeiterin. Lieber Mitarbeiter.

Im Zuge des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) und darüber hinaus im Rahmen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) möchten wir Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Dritten die Möglichkeit geben, eventuelle Verstöße gegenüber den vorstehend genannten Regelungen zu melden.

Meldungen zu Verstößen richten Sie bitte an:
info@snd-porzellan.de