HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ
Liebe Kundin. Lieber Kunde.
Liebe Mitarbeiterin. Lieber Mitarbeiter.
Im Zuge des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) und darüber hinaus im Rahmen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) möchten wir Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Dritten die Möglichkeit geben, eventuelle Verstöße gegenüber den vorstehend genannten Regelungen zu melden.
Meldungen zu Verstößen richten Sie bitte an:
info@snd-porzellan.de